Die Europäische Kommission hat den Digital Networks Act vorgeschlagen, eine umfassende Telekommunikationsverordnung, die den Betreibern die unbefristete Nutzung des Funkspektrums ermöglichen und den schrittweisen Abbau von Kupfernetzen im gesamten Block zwischen 2030 und 2035 vorschreiben soll. Die am 21. Januar 2026 in Brüssel vorgestellte Verordnung stellt die größte Telekom-Reform in der EU seit dem Kodex für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2018 dar.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Dem Entwurf zufolge sollen die Betreiber anstelle der derzeit gültigen Lizenzen von mindestens 20 Jahren unbefristete Spektrum-Nutzungsrechte erhalten. Die Kommission gibt an, dass dieser Schritt die Vorhersehbarkeit von Investitionen erhöhen wird, was einen schnelleren Aufbau der Netze und eine Steigerung der Dienstleistungsqualität ermöglichen soll. Der Entwurf schlägt zudem vor, die gemeinsame Nutzung von Spektren (Spectrum Sharing) stärker zu nutzen, falls Frequenzen nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Die vorgeschlagene Regelung fasst vier separate Rechtsvorschriften in einer einzigen Verordnung zusammen und führt eine „Einziger Pass“-Autorisierung ein. Diese ermöglicht es Unternehmen, Dienstleistungen in allen 27 Mitgliedstaaten anzubieten, indem sie sich in nur einem Land registrieren.
Im Rahmen der neuen Verordnung bereitet sich die Europäische Kommission darauf vor, den Mitgliedstaaten zu gestatten, die Abschaltung der Kupfer-Telekommunikationsinfrastruktur bis 2035 aufzuschieben. Dies wird der Branche mehr Zeit für den Übergang zur Glasfaserinfrastruktur verschaffen.
Die Mitgliedstaaten müssen bis 2029 verbindliche nationale Übergangspläne erstellen, um ihre alten Kupfernetze zwischen 2030 und 2035 schrittweise abzubauen. Dabei wird den nationalen Regierungen die Befugnis erteilt, ihre eigenen Zeitpläne in Abhängigkeit von den Marktbedingungen festzulegen.





