Der Technologiegigant Google hat offiziell Berufung gegen das historische Kartellurteil aus dem Jahr 2024 eingelegt, in dem festgestellt wurde, dass das Unternehmen ein illegales Monopol auf dem Suchmaschinenmarkt gebildet hat. In dem am Freitag eingereichten Antrag focht das Unternehmen nicht nur das Urteil an, sondern forderte auch, dass die vom Gericht auferlegten Sanktionen – wie die Weitergabe von Daten an Wettbewerber – bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens ausgesetzt werden.
Datenteilung mit Konkurrenten birgt große Risiken
Google widersetzt sich massiv einer der kritischsten Auflagen des Gerichts: der Verpflichtung, Suchdaten und Syndizierungsdienste mit Wettbewerbern zu teilen. Das Unternehmen argumentiert, dass diese Anordnung die Privatsphäre der Nutzer gefährden und Geschäftsgeheimnisse preisgeben würde. In einer Erklärung betonte Google, dass diese Anforderungen den Datenschutz der Amerikaner aufs Spiel setzen und Innovationen untergraben würden, da Konkurrenten dazu ermutigt würden, sich auf bestehende Ressourcen zu verlassen, anstatt eigene Produkte zu entwickeln.
Nutzung erfolgt aus Überzeugung, nicht aus Zwang
Das Unternehmen macht geltend, dass das Monopol-Urteil vom August 2024 die Tatsache ignoriere, dass Menschen Google-Dienste nutzen, weil sie es wollen, und nicht, weil sie dazu gezwungen seien. Google behauptet, die Entscheidung von Richter Amit Mehta habe Aussagen von Browser-Herstellern wie Apple und Mozilla nicht ausreichend berücksichtigt, die Google gerade deshalb als Standardsuchmaschine gewählt hatten, weil sie die qualitativ beste Sucherfahrung biete. Zudem seien die schnelle Innovation im Bereich der Künstlichen Intelligenz und der intensive Wettbewerb durch neue Startups ignoriert worden.
Wie es im Prozess weitergeht
Die Berufung von Google könnte den Rechtsstreit bis Ende 2026 oder sogar darüber hinaus verlängern. Das US-Justizministerium hat nun bis zum 3. Februar Zeit zu entscheiden, ob es seinerseits Einspruch einlegt, falls es die von Richter Mehta verhängten Sanktionen für unzureichend hält. Ursprünglich hatte das Ministerium deutlich schärfere Strafen gefordert, wie etwa den Verkauf des Chrome-Browsers, doch das Gericht entschied sich für moderatere Maßnahmen wie die Datenteilung.





